Laufbahnprüfung für den Zugang zum 2. Einstiegsamt

Die Anwärterinnen und Anwärter haben während der praktischen Ausbildung ihre Tätigkeiten stichwortartig in einem Berichtsbuch aufzuzeichnen und insgesamt mindestens fünf Arbeiten anzufertigen. Im Einführungslehrgang sind mindestens drei und am Ende des Hauptlehrgangs sechs Aufsichtsarbeiten anzufertigen. In der Laufbahnprüfung am Ende der Ausbildung sind fünf dreistündige Aufsichtsarbeiten anzufertigen und eine mündliche Prüfung in drei Pflichtfächern (vom Prüfungsamt ausgewählt) und einem Wahlpflichtfach zu absolvieren. Die Stoffgebiete der schriftlichen Prüfungen ergeben sich aus der Anlage zur APOVwD-E2/3.